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Ärgernis Kreditkarten-Disagio
Sollten Fahrgäste die Bearbeitungsgebühr
bei Kreditkartenzahlungen als Zuschlag entrichten? Und wenn ja, wie
viel? Oder sollte man die Gebühr in die Preiskalkulation einrechnen?
Berlin hat sich für die erste Variante entschieden. Wenn der Fahrgast in Taxis der Bundeshauptstadt seine Kreditkarte zückt, drückt der Fahrer dafür die Zuschlagstaste seines Taxameters. Bisher waren dafür 50 Cent zu entrichten. Jetzt wollen zwei Berliner Verbände eine Zuschlagserhöhung bei der Genehmigungsbehörde beantragen: Die Innung will zwei Euro, der TVB einen Euro. Doch unabhängig von der Höhe des Zuschlags stellt sich zunächst einmal die Frage: Ist ein gesondert ausgewiesener Obolus taktisch geschickt? Immerhin verlangt keine andere deutsche Großstadt einen solchen Aufschlag für bargeldloses Bezahlen. Zu Unrecht, argumentieren die Befürworter. Denn streng genommen unterschreiten Taxiunternehmer mit der kostenlosen Akzeptanz den festgelegten Taxitarif, der sich aus gefahrener Wegstrecke und dem Zeitfaktor zusammensetzt, nicht aber aus einer für den Unternehmer fälligen Bearbeitungsgebühr (Disagio). Rein tarifrechtlich gesehen wäre es also sauberer, wenn wie in Berlin ein Zuschlag für eine Kreditkartenzahlung verlangt werden würde. „Eine Zusatzleistung sollte auch zusätzlich honoriert werden müssen“, meint dazu beispielsweise Hartmut Knaack, bis Ende 2009 Geschäftsführer Taxi und Mietwagen im niedersächsischen Verband GVN. Das Dumme ist nur: Kein Kaufhaus, kein Modegeschäft, kein Restaurant verlangt von seinen Kunden eine Zusatzgebühr, wenn diese ihre Kreditkarten zücken. Was überall als selbstverständlichen Service am Kunden angesehen wird, soll also im Taxi Geld kosten, noch dazu gleich einen oder gar zwei Euro? Was bei dieser Argumentation gerne übersehen wird: Jedes Kaufhaus kalkuliert anfallende Disagio-Kosten schon vorher in den Preis ein. Somit werden Kunden auch bei Barzahlung für die in den Verkaufspreis einberechneten Disagio-Kosten zur Kasse gebeten. Genauso übrigens, wie Rabatte für Payback- oder sonstige Kundenkarten schon vorher einkalkuliert wurden. Das alles ist für den Kunden nicht erkennbar, der sich dadurch, anstatt sich zu ärgern, über den Service freut. Es gibt noch ein Argument, das den Siegeszug der Kreditkarte überhaupt erst ermöglicht hat. Schließlich kann man seitdem ja auch dann einkaufen, wenn man gerade kein Bargeld in der Tasche hat (ob man es wenigstens auf dem Konto hat, sei mal dahingestellt.). Oder anders ausgedrückt: wenn der Kunde einen Kaufreiz spürt, soll er diesem auch nachgeben können – nicht nur im Kaufhaus, sondern auch vor dem Taxistand. Vorbei sind also die Zeiten, in denen man zu Fuß laufen oder mit dem Bus fahren musste, weil Ebbe in der Geldbörse war. Oder in denen man einen Umweg über den Bankautomaten in Kauf nehmen musste. Quelle: "taxi heute" |